Kosten

Als approbierter psychologischer Psychotherapeut der Fachrichtung Verhaltenstherapie mit Eintrag im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein bin ich zur Abrechnung mit privaten Krankenkassen, der Beihilfe, Berufsgenossenschaften und der Heilfürsorge berechtigt. Darüber hinaus ist eine Behandlung als selbstzahlende Person möglich. Die Behandlungskosten orientieren sich an der offiziellen Gebührenordnung für Psyhotherapeut:innen (GOP/GOÄ).

Private Krankenversicherung, Beihilfestelle, Heilfürsorge

In der Regel werden Psychotherapiekosten durch Ihre private Krankenversicherung / Beihilfestelle / Heilfürsorge übernommen. Da die genauen Regelungen je nach Tarifbedingungen variieren können, ist es empfehlenswert, sich vorab bei Ihrer Versicherung nach den Voraussetzungen und dem Umfang der Kostenübernahme zu erkundigen. Folgende Checkliste gibt Ihnen eine Orientierung, was vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Versicherung abzuklären ist:

  • In welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen wird Psychotherapie erstattet?

  • Wie hoch ist der Gebührensatz nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP), der von Ihrer Versicherung übernommen wird?

  • Wird vor Therapiebeginn ein gutachterlicher Bericht verlangt und gibt es hierzu Formblätter?

  • Wie viele probatorische Sitzungen (Erstgespräche) werden zusätzlich zum genehmigungspflichtigen Therapiekontingent erstattet?

In manchen Fällen möchten Personen die Kosten einer Psychotherapie selbst übernehmen - zum Beispiel, wenn eine spätere Verbeamtung im Raum steht. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, die Therapiekosten selbst zu tragen. Das Honorar richtet sich auch hier nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) und wird in einer schriftlichen Honorarvereinbarung festgehalten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Kosten steuerlich geltend machen.

Selbstzahler:innen

Als gesetzlich versicherte Person können Sie bei mir eine Behandlung als Selbstzahler:in durchführen. Das Honorar richtet sich hier nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).

Gesetzliche Krankenversicherung